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   BGH, 22.10.1953 - 4 StR 261/53   

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https://dejure.org/1953,2181
BGH, 22.10.1953 - 4 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,2181)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1953 - 4 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,2181)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1953 - 4 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,2181)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 164
  • DB 1953, 993
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 78/55

    Rechtsmittel

    Die genaue Höhe der Höchstpreise braucht er nicht gekannt zu haben (BGH 4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1952 = NJW 1954, 164).

    Ob ein Preis unangemessen ist, hängt vielmehr von einer besonderen, im Einzelfall nach den Grundsätzen des § 19 WiStG 1952 anzustellenden Prüfung ab, die gerade nicht darauf beschränkt werden darf, ob ein - hier übrigens nachträglich - festgesetzter Höchstpreis überschritten worden ist (BGH 4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1953 - LM Nr. 5 zu § 19 WiStG).

  • BGH, 23.09.1954 - 4 StR 451/53

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 22. Oktober 1953 - 4 StR 261/53 - (NJW 1954, 164 Nr. 23) ausgeführt hat, kann indes aus der Überschreitung eines gesetzlichen Höchstpreises grundsätzlich nicht geschlossen werden, dass das Entgelt volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt und daher unangemessen ist; denn die preisbildenden Stellen muteten dem Gewerbetreibenden für Güter oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs bei unausgeglichener Marktlage zum Schütze des wirtschaftlich Schwachen bisweilen auch Höchst- und Festpreise zu, die nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit nicht als angemessen angesehen werden können.
  • BGH, 25.09.1962 - 1 StR 345/62

    Rechtsmittel

    Das gilt vor allem dann, wenn die einzelnen Teilakte der fortgesetzten Handlung sich nicht gegen ein und dieselbe Person, sondern wie hier regelmäßig gegen ein neues Opfer richteten (siehe RGSt 70, 145, 150; BGHSt 1, 219, 222 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 129/51]; BGH LM vor § 73 StGB Nr. 11; BGH 1 StR 206/53 vom 9. Juni 1953; 4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1953; 1 StR 218/53 vom 2. Februar 1954; 1 StR 629/57 vom 4. Februar 1958; 1 StR 649/58 vom 20. Januar 1959).
  • BGH, 02.11.1955 - 1 StR 378/55

    Rechtsmittel

    Im allgemeinen muß zur Abgrenzung des Schuldumfangs verlangt werden, daß die für erwiesen erachtete Mindestzahl der Einzelhandlungen im Urteil angegeben wird (BGH 1 StR 218, 53 vom 2. Februar 1954;4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1953).
  • BGH, 01.04.1954 - 4 StR 524/53
    Wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 22. Oktober 1953 - 4 StR 261/53 - (NJW 1954, 164 Nr. 23) ausgeführt hat, kann indes aus der Überschreitung eines gesetzlichen Höchstpreises grundsätzlich nicht geschlossen werden, daß das Entgelt volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt und daher unangemessen sei; denn die preisbildenden Stellen muteten dem Gewerbetreibenden für Güter oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs bei unausgeglichener Marktlage zum Schütze des wirtschaftlich Schwachen bisweilen auch Höchst- und Festpreise zu, die nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit nicht als angemessen angesehen werden können.
  • BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53

    Rechtsmittel

    Aber auch in diesem Falle bedarf es regelmässig der eindeutigen Feststellung, welche Mindestzahl von Handlungen in Betracht kommt (Urt. des BGH 4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1953).
  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 649/58

    Rechtsmittel

    Läßt sich die Zahl der strafbaren Vorfälle nicht genau ermitteln, so darf dem Angeklagten nur die vom Gericht erwiesene Mindestzahl zur Last gelegt werden (vgl. u.a. RGSt 70, 145, 150; BGH 4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1953; 1 StR 218/53 vom 2. Februar 1954; 1 StR 629/57 vom 4. Februar 1958).
  • BGH, 19.02.1954 - 4 StR 622/53

    Rechtsmittel

    Gegen eine tateinheitliche Verurteilung aus den § § 18 und 19 WiStG bestehen an sich keine rechtlichen Bedenken (BGH 4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1953).
  • BGH, 20.11.1958 - 4 StR 328/58

    Rechtsmittel

    Ob der Preis unangemessen ist, hängt von einer besonderen nach den Grundsätzen des § 19 anzustellenden Prüfung ab (BGH NJW 1954, 164 Nr. 23).
  • BGH, 03.06.1954 - 4 StR 824/52

    Rechtsmittel

    Indessen bedarf es auch in solchem Falle der eindeutigen Feststellung, welche Mindestzahl von unselbständigen Einzelhandlungen in Betracht kam (BGH 4 StR 261/53 v 22. Oktober 1953; 1 StR 218/53 v 2. Februar 1954).
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